Unser Computerraum
Geltungsbereich und Inkrafttreten
- Dieser Nutzungsordnung zugrunde gelegt ist die jeweils gültige Benutzungsordnung für die Überlassung und Benutzung von Schulräumen, Sportanlagen sowie der Gästezone der Gemeinde Ritterhude. Die Nutzungsordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Nutzungs- und Weisungsberechtigung, Aufsichtspersonen, Verantwortung
- Nutzungsberechtigt sind Lehrerinnen und Schüler. In Ausnahmefällen kann auch eine erweiterte Nutzung durch externe Fachkräfte durch die Schulleitung genehmigt werden.
- Weisungsberechtigt sind die unterrichtenden bzw. aufsichtsführenden Fachlehrerinnen.
- Die Verantwortung für die Beachtung dieser Nutzungsordnung liegt beiden oben genannten Personen.
Zugang zu den Computerräumen
- Der Zugang zu dem Computerraum ist in einem Belegplan geregelt.
Datenschutz und Datensicherheit
- Alle im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systemverwalters. Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen sowie ein Rechtsanspruch auf die Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten besteht gegenüber der Schule nicht.
- Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr wie auch Protokolldateien für den Netzwerk- und Internetzugriff zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
- Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
- Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Speicherträgern oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Die Arbeiten anderer Nutzer dürfen nicht verändert oder zerstört werden. Die Schule kann dafür eine Datensicherheit (Schutz vor Löschen, Verändern …) nicht gewährleisten.
- Das Kopieren von Daten anderer User (auch mit deren Erlaubnis), Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Das Verändern von softwareimanenten Einstellungen (Überschreibmodus, Spracheinstellungen, Hinzufügen von Wörtern zur Rechtschreibdatenbank …) ist untersagt. Sollte dies aus unterrichtlichen Gründen ausnahmsweise erforderlich sein, ist vorher Rücksprache mit dem Betreuer zu halten.
- Das Kopieren oder Weitergeben urheberrechtlich geschützter Programme ist streng verboten. Bei Zuwiderhandlung werden die Schulleitung und die Eltern benachrichtigt, wobei der Schüler mit weiteren Maßnahmen rechnen muss. (In diesem Zusammenhang weisen wir auf die strafrechtliche Konsequenz durch Regressansprüche der Programmautoren oder Softwarefirmen hin.)
Verhalten im Computerraum
- Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist in jedem Falle Folge zu leisten.
- Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt oder wie in der Einweisung gezeigt zu erfolgen. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Jeder Benutzer/jede Benutzerin der Computeranlage ist zu vorsichtigem und gewissenhaftem Umgang mit allen Geräten und Einrichtungsgegenständen des Computerraumes verpflichtet.
- Jacken, Schirme … sind außerhalb des Computerraumes aufzubewahren.
- Störungen, Schäden oder schwerwiegende Fehler (z. B. fehlende Hardware) sind sofort der Aufsichtsperson und der Schulleitung zu melden. Diese fertigt eine mit Datum und Uhrzeit versehene Notiz an und informiert umgehend den Netzwerkadministrator.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken im Computerraum ist nicht gestattet.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden, das Starten von eigenen (d. h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Aufsichtsperson. Durch die Schulleitung autorisierte Fremdnutzer nutzen nicht das schuleigene Papier. Auf unnötige Ausdrucke wird verzichtet.
- Die Speicherung von Raubkopien, registrierungspflichtiger Software oder Inhalte aus verbotener Nutzung ist nicht erlaubt. Der Netzwerkadministrator hat Zugriff auf alle Daten der Arbeitsstationen und im Netzwerk einschließlich der persönlichen Verzeichnisses. In Fällen des Verdachts von Missbrauch wird die Schule von ihren Kontrollrechten Gebrauch machen.
- Vor dem Verlassen des Computerraumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. Die Stühle sind an den Tisch heranzustellen.
Nutzung der Arbeitsstationen
- Die Rechner dürfen nicht zu privaten, kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.
- Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitstationen oder aus dem Netz ist verboten. Nutzer/innen, die unbefugte Kopien anfertigen, können strafrechtlich verfolgt werden.
- Der Nutzer/die Nutzerin ist für die Aktivitäten, die an seiner/ihrer Arbeitsstation ablaufen, verantwortlich.
Nutzung des Internets
- Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
- Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
- Es ist verboten Inhalte aufzurufen oder zu versenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Dies gilt insbesondere für beleidigende, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Informationen und Dateien.
Datenvolumen und Druckerkosten
- Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist zu vermeiden.
- Unnötiger Druckereinsatz – insbesondere der Ausdruck von Klassensätzen gleichartiger Vorlagen – ist zu vermeiden. Ebenso sollten Ausdrucke von dunklen Fotografien wegen der hohen Tonerkosten unterbleiben.
Zuwiderhandlungen
- Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zuganges können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen, Geldbußen sowie in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Elternberatungsgespräche Nr. 1, vierte Klassen
11. 11. 2024
Klassenraum
Adventssingen
02. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Aula
Winterbasteln des Fördervereins
05. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Aula der GS Ihlpohl
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